Die Sonne strahlt auf Oberflächen, die etwa der Größe eines Bierdeckels entsprechen, jährlich 10 Kilowattstunden (kWh) Energie ab. Diese Energiemenge entspricht dem Brennwert eines Liters Heizöl. Photovoltaik-Module (PV-Module) können bis zu 25% dieser Energie als Strom nutzbar zu machen, also jährlich bis zu 25 kWh pro Quadratmeter Modulfläche. Diese Stromproduktion findet treibhausgasneutral (THG-neutral) statt, weil dabei keine Rohstoffe oder fossile Energieträger verbraucht werden. Der Klimaschutz macht es erforderlich, alle Energieverbräuche schnellstmöglich THG-neutral zu decken. Die Stromversorgung privater Haushalte ist ein Teilbereich bei dieser Herausforderung. Die Gesetzgebung schafft die Grundlage dafür, dass Dach-Photovoltaik (Dach-PV) auf geeigneten Dächern in der Regel wirtschaftlich ist. Im Juli 2022 wurden im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusätzliche Anreize für die Errichtung und den Betrieb neuer Dach-PV-Anlagen festgelegt um den Bau weiterer Anlagen zu beschleunigen. So werden steuerrechtliche Vereinfachungen gewährt und die Vergütungsätze für Stromeinspeisung wurden erhöht. Zudem wird seit 01. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen erhoben.
Was PV-Strom wert ist, hängt von der Art der Nutzung und der Betriebsart der PV-Anlage ab. Verbraucht man eigenen PV-Strom selbst, so spart man dadurch die Kosten ein, die sonst beim Kauf dieser Strommenge anfallen würden. Speist man eigenen PV-Strom ins öffentliche Stromnetz ein, so erhält man hierfür 20 Jahre lang festgelegte Vergütungssätze, die davon abhängen, ob die Anlage als Einspeiseanlage oder als Eigenverbrauchsanlage mit Überschusseinspeisung betrieben wird.
Die Einspeisevergütung hängt bei Eigenverbrauchsanlagen, die eine höhere Maximalleistung als 10 Kilowatt (= 10 kW-peak) aufweisen, zudem von der tatsächlichen Anlagengröße ab. Deshalb sollten zunächst Wirtschaftlichkeitsprognosen für verschiedene Anlagenvarianten erstellt und verglichen werden um zu entscheiden, welche Anlagengröße und welche Betriebsart gewählt wird.
Wie werden Sie nun selbst Erzeuger von THG-neutralem Strom?
Das Klimaschutzteam des Eifelkreises empfiehlt folgende Herangehensweise:
- Ihre Rahmenbedingungen erfassen
- Neutrale Vorab-Beratung in Anspruch nehmen
- Anlagenvariante nach Bedarf bestimmen
- Angebote einholen, vergleichen und Auftrag vergeben
- Anlage betreiben
- Alternative Möglichkeiten, wenn keine geeigneten Rahmenbedingungen gegeben sind
1. Rahmenbedingungen erfassen
Hierbei kommen verschiedene Fragen auf:
- Ist eine gut geeignete Dachfläche vorhanden?
Das ist der Fall, wenn auf dem Dach PV-Module aufgestellt oder angebracht werden können, die möglichst lange Zeit der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Nachteilig ist es zum Beispiel, wenn eine Dachseite nach Norden geneigt ist oder eine Verschattung der Flächen durch andere Häuser, Bäume, Satellitenschüsseln oder Anderes eintritt. Hierzu kann man sich zum Beispiel beim Solarkataster Rheinland-Pfalz online einen ersten Eindruck verschaffen. - Wie viel geeignete Dachfläche steht zur Verfügung?
- Ist der Dachstuhl statisch tragfähig?
- Wie ist das Dach eingedeckt?
Bei einer Dacheindeckung mit Asbestzementplatten (Eternit) ist die Eindeckung zu erneuern. - Wie hoch ist der jährliche Stromverbrauch, wird ein Elektroauto zu Hause aufgeladen, wird mit einer Wärmepumpe beheizt, stehen bezüglich dieser Punkte Änderungen an?
- Soll möglichst viel PV-Strom erzeugt werden, soll möglichst viel PV-Strom selbst genutzt werden, soll die Anlage möglichst wirtschaftlich arbeiten?
- Welchen Geldbetrag will oder kann man investieren?
Mit einer eigenen Einordnung zu diesen Fragen ist man gut gerüstet für ein darauffolgendes Beratungsgespräch.
Ist Ihr Dach für erneuerbare Energie geeignet?
2. Neutrale Vorab-Beratung
Dies ist z. B. durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) möglich. Privaten Interessenten wird eine Beratung derzeit kostenfrei angeboten. Selbst muss man lediglich den Kontakt aufnehmen. Man erhält einen Fragebogen, in welchem Rahmenbedingungen abgefragt werden. Es wird erfragt, ob man maximale Wirtschaftlichkeit oder hohe Unabhängigkeit vom Stromnetz (Batterie) anstrebt. Diese Daten werden ausgewertet und danach als Wirtschaftlichkeitsprognose zugesendet. In vielen Fällen zeigt sich, dass ein wirtschaftlicher Dach-PV-Anlagenbetrieb zu erwarten ist. Nun ist es an jedem Hauseigentümer, günstige Bedingungen für die Errichtung und Inbetriebnahme einer eigenen Dach-PV wahrzunehmen.
Die VZ RLP stellt Informationen auch online und in Form der kostenlosen Broschüren „Photovoltaik für Privathaushalte“, „Wie kommt die Sonne in den Tank?“ und „Strom vom Balkon“ zur Verfügung. Technisch-physikalischen Aspekte, die hier nicht angesprochen werden, finden sich u. A. in den genannten Infomaterialien.
3. Anlagenvariante nach Bedarf bestimmen
Eine möglichst große Anlage mit einem großdimensionierten Batteriespeicher führt zu maximierter Autarkie vom Stromnetz, eine kleiner-dimensionierte-Anlage führt prozentual zu einer erhöhten Eigenverbrauchsdeckung und geringerer Netzeinspeisung. Nachdem die eigenen Prioritäten bestimmt sind, sollten mehrere dementsprechende Angebote eingeholt werden.
4. Angebote einholen, vergleichen und Auftrag vergeben
Zuerst sind die in Frage kommenden Anbieter zu finden.
Leider ist Dies nicht ganz einfach, was auch daran liegt, dass Photovoltaik kein eigenständiges Handwerks-Fachgebiet darstellt. Durch diesen Sachverhalt rücken insbesondere überregionale PV-Anbieter ins Blickfeld, die PV-spezifisch werben. Meist könnten lokal- oder regional ansässige Anbieter durchaus wettbewerbsfähig anbieten, die Herausforderung ist aber, die Betriebe zu finden. Eine Möglichkeit zur Suche bietet sich über die örtlich zuständige Elektroinnung. Z. B. die Elektroinnung Westeifel bietet auf ihrer Homepage die Möglichkeit, Innungs-Fachbetriebe, die PV-Anlagen bauen zu suchen. Bei einer Suche im Umkreis von 20 km um Bitburg ergeben sich dabei 8 Treffer.
Geschäftsmodelle und Vertragsangebote der Auftragnehmer gehen oftmals über das klassische Angebot zur Anlagenerrichtung und Übergabe an den Auftraggeber hinaus. Ein direkter Vergleich solcher Verträge (Strom-kontingent, Installations- und Betriebskosten, Vertragslaufzeit) mit einer Überlassung der Anlage ist kaum möglich. Wir empfehlen, zur Einordnung/Bewertung solcher Geschäftsmodel-Varianten ggf. eine erneute, neutraler Beratung in Anspruch zu nehmen.
5. Anlage betreiben
Wie zuvor beschrieben, kann eine Dach-PV-Anlage entweder als Einspeiseanlage (100% Netzeinspeisung) oder als Eigenverbrauchsanlage mit Überschusseinspeisung betrieben werden. Liegt der zu erwartende Eigenverbrauch unter 20% der produzierten PV-Strommenge, ist in der Regel die Volleinspeisung wirtschaftlicher als eine Eigenverbrauchsanlage mit Überschusseinspeisung. Durch Ummeldung beim Stromnetzbetreiber ist jedoch jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres ein Wechsel zwischen beiden Betriebsmodellen möglich. Dies kann zum Beispiel dann in Frage kommen, wenn der Stromverbrauch der Wohnung sinkt (z. B. wenn Kinder den Haushalt verlassen) oder wenn der Stromverbrauch der Wohnung steigt (z. B. durch Umstellung der Heizung auf eine Wärmepumpe oder durch Ladung eines E-Autos an einer Wallbox). In den meisten Bestands-Wohnhäusern werden Maßnahmen wie eine energetische Sanierung, die Anschaffung einer Dach-PV-Anlage mit/ohne Batteriespeicher, die Anschaffung einer Wärmepumpe (Heizung) und die Montage einer Wallbox (zur Ladung von E-PKWs) aufgrund des Investitionsbedarfs nicht zeitgleich kurzfristig stattfinden. Unter diesem Blickwinkel ist zu beachten, dass die Anlagenkomponenten - falls gewünscht - über Schnittstellen verfügen, die eine intelligente Steuerung (Smart-Home-Lösung) ermöglichen. Eine intelligente Steuerung soll in der Regel dazu dienen, möglichst viel eigenen PV-Strom selbst zu nutzen. Ist am Standort ein Batteriespeicher verfügbar, so kann Strom gespeichert- und bei Bedarf - zum Beispiel für die Ladung eines Elektroautos - selbst verbraucht werden, statt Überschüsse ins Stromnetz einzuspeisen und den eigenen Strombedarf „unkoordiniert“ aus dem Netz zu beziehen. Auch ohne Batteriespeicher wird es so möglich, Haushaltsgeräte dann zu betreiben oder ein Elektroauto dann elektrisch zu laden, wenn die Dach-PV-Anlage mit ausreichender Leistung arbeitet.
Eine detaillierte Befassung mit Smart-Home-Lösungen ist im Rahmen des Beitrags allerdings nicht vorgesehen.
6. Alternative Möglichkeiten
Wer nicht über ein geeignetes Dach verfügt aber, dennoch die Energiewende durch Nutzung von Solarenergie fördern möchte, kann Dies ebenfalls tun. Zum Beispiel ist es jedem Bürger möglich, sich mit eigenen Genossenschafts-Anteilen an einer Energiegenossenschaft zu beteiligen.
Ebenfalls möglich: Die Anschaffung und der Betrieb eines Balkonkraftwerkes. Diese Kleinanlagen führen bei sinngemäßer Verwendung durch die Nutzung der Solarenergie als Strom im eigenen Haushalt zu jährlichen Kosteneinsparungen, die die Anschaffungskosten einer solchen Anlage bereits nach 4 bis 5 Jahren wieder einspielen.
Für nähere Informationen
rund um das Thema Photovoltaik stehen Ihnen die Klimaschutzmanagerinnen und -manager des Eifelkreises gerne unter klimaschutz@bitburg-pruem.de zur Verfügung.